Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Das Reiseunternehmen RMK TOURS, Agencia de Viagens e Turismo, (im folgenden RMK TOURS ) tritt  als Vermittler einzelner Tourismusleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Mietwagen) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird insoweit verwiesen.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen die RMK TOURS Reiseagentur als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.

1. Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch die RMK TOURS Reiseagentur kommt zwischen Ihnen und der  Reiseagentur ein Vertrag zustande. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Entgegennahme durch uns, jedoch längstens 7 Tage nach Anmeldedatum gebunden. Nach und vor Entgegennahme der Buchung durch die  Reiseagentur innerhalb der obigen Frist gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters sowie die vorliegenden Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrages.

Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.

Die Annahme des Buchungsauftrages durch die RMK TOURS Reiseagentur kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

Die vertragliche Pflicht der RMK TOURS Reiseagentur ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten der  Reiseagentur.

2. Haftung der RMK TOURS Reiseagentur als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Reiseagentur gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung der Reiseagentur gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Bei den vermittelten Leistungen haftet die  Reiseagentur nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren von 25% bis zu 100% des Reisepreises anfallen können, je nach gebuchtem Objekt. 
Storno und Umbuchungen können nur über RMK TOURS erfolgen. Der Rücktritt kann per Email an info@madeira-rmktours.com  mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief (Apartado 51, 9370-133 Calheta, Madeira-Portugal). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind Objektbedingt individuell, fragen Sie bitte nach.

Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist ausgeschlossen.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser Anspruch auf Stornogebühren:
bis 15 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.

Die RMK TOURS Reiseagentur behält sich vor, dem Kunden alle dem Reiseagentur bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 25 € pro Person in Rechnung zu stellen.

4. Tarif- und Preisänderungen
die  Reiseagentur ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluß nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die vom  Reiseagentur bzw. der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B. Flughafensicherheits- und Landegebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. die  Reiseagentur ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern.

die Reiseagentur hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.

5. Leistungsänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten.
Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen.
In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem  Reiseagentur geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen die  Reiseagentur für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.

Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von dem  Reiseagentur an den Kunden weitergeleitet.

Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.

Soweit von der  Reiseagentur aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder uns vom Teilnehmer mitgeteilt wird.

Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

die Reiseagentur haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die  Reiseagentur mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Reiseagentur die Verzögerung zu vertreten hat.

7. Zahlung
Bei allen von der Reiseagentur vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Son. und Feiertagen). Bei Abflugtermine innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt. Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind auf der Buchungsbestätigung angegeben und sofort fällig.

8. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die RMK TOURS Reiseagentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Anerkennung
Mit der verbindlichen Buchung bei der Reiseagentur werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11. Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann die RMK TOURS Reiseagentur nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der  Reiseagentur gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der RMK TOURS Reiseagentur maßgebend.

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